IMPRESSUM & AGB´s
Verantwortlich für diesen Internetauftritt ist
Geschäftsführer
Michael Anselm
Diplom Biologe & Naturerlebnispädagoge
Alte Dorfstr. 12
D-22397 Hamburg
Tel.: +49 (0)40 63 97 47 48
E-Mail: mail@kindersafaris.de
SteuerNr.: 50/007/00071
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WEB-GRAF
Andreas Baden
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Fotografie:
Tobias Günnemann
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©2015 Anselm – Hamburger Kindersafaris –
Alle Rechte vorbehalten.
Stand: Oktober 2015. Alle Angaben ohne Gewähr.
AGB´s:
Vertragsabschluss
1.1 Mit der Reiseanmeldung auf der Grundlage des Prospektes
bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an. Sie kann mündlich, schriftlich
oder telefonisch erfolgen. Der Reisevertrsg kommt mit der
Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter, für die es
keiner besondern Form bedarf, zu Stande. Bei bzw. unverzüg-
lich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem
Kunden eine Reisebestätigung/Rechnung aushändigen.
1.2 Die Anmeldung erfolgt auch für alle weiteren in der
Anmeldung mit auf geführten Teilnehmer. Für deren Vertrags-
verpflichtung hat der Anmelder wie für seine eigene Verpflich-
tung ein zu stehen, sofern er eine gesonderte rechtliche
Veerpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat.
Bezahlung
2.1 Die Zahlung des Reiseprises hat spätestens 30 Tage
vor Reisebeginn ohne gesonderte Aufforderung zu erfolgen.
Die Zahlung auf den Reisepreis sind insolvenzgesicheert
gemäß §651k BGB.
2.2 Wenn der vereinbarte Reisepreis trotz Setzen einer
Nachfrist nicht bis zum Reiseantritt vollständig bezahlt ist,
ist der Veranstalter berechtigt, von Vertrag zurück zu treten.
Er hat in diesem Fall Anspruch auf Schadensersatz mindestens
in Höhe der Stornogebühren. Die Geltendmachung eines weiter-
gehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Leistung
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus
den Leistungsbeschreibungen auf den Angebotsseiten imProspekt
und auf den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reise-
bestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen
Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
Eine qualifizierte Reisebegleitung durch den Veranstalter ist bei
allen angeboten enthalten.
Preis- und Leistungsänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsab-
schluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit
die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den
GEsamtzuschnitt der gebuchten Reise/Veranstaltung nicht beein-
trächtigen. Der Kunde wird vom Veranstalter über eventuelle
Leistungsänderungen rechtzeitig informiert.
4.2 Eine Erhöhung der ausgeschriebenen und mit der Buchung
bestätigten Preise ist nach Abschluss des Reisevertrages nur in
Fällen des $ 651a Abs.3 BGB, also im Falle einer erhöhung der
Beförderungskostenoder der Abgaben für bestimmte Leistungen
wie Hafengebühren sowie einer Änderung der für die betreffenden
Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang möglich, wie
sich die Erhöhung der Beförderungskarten oder Abgaben für
bestimmte Leistungen pro Kopf auf den Reisepreis auswirkt.
Eine Ändeerung ist nur in diesem Fall zulässig, wenn zwischen
dem Zugang der Reisebestätigung/Rechnung und dem vereinbarten
Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Preiserhöhungen sind
jedoch nur durch Mitteilung an den Kunden bis spätestens 21 Tage
vor Reiseantritt möglich.
Rücktritt durch den Kunden (Ersatzperson)
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung beim
Veranstalter.
Die Rücktrittserklärung sollte im eigenen Interesse des Kunden
schriftlich erfolgen.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevetrag zurück oder tritt dieser
die Reise nicht an, kann der Veranstalter angemessenen Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwen-
dungen verlangen.
Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte
Aufwndungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwen-
dungen der Reiseleistungen durch den Veranstalter berücksichtigt.
5.3 Der Veranstalter ist berechtigt, anstelle einer konkreten
Berechnung eine pauschalierte Rücktrittsgebühr zu verlangen.
Diese beträgt bei einem Rücktitt vom 60. bis einschließlich 30.
Tag vor Reisebeginn 20%, vom 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40%
und ab 14 Tagen vor Reiseantritt 80% des Reisepreises.
5.4 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass eine
Erstzperson an seine Stelle tritt. Der Veranstalter ist berechtigt
die Ihn durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenen
Mehrkosten in Höhe von 25 Euro je Person zu verlangen.
Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner.
Der Veranstalter kann dem Wechsel in der Peerson des
Reiseteilnehmers wiedeersprechen, wenn dieser den besonderen
Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen.
Rücktitt durch Veranstalter
6.1 Wird eineausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmer-
zahl nicht erreicht, ist der Veranstalterberechtigt, die Reise bis
zu 4 wochen vor Reisebeginn ab zu sagen. Der Reisepreis wird
unverzüglich erstattet.
Haftungsbeschränkung
7.1 Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wir oder
b) soweit der Veranstalter für einen dem Reiseteilnehmer
entstehenden Schaden allein wegen Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
7.2 Der Veranstalter haftet nicht fü Leistungensstörungen in
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden und in der Reisebeschreibung ausdrücklich als
Fremdleistungen bezeichnet werden.